Hi Christian H.-R., ich versuch mal auf Deine Fragen einzugehen.
1.)
Also die Gema sagt: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.
Ich denke eine Hochzeit dürfte damit zu öffentlich gehören. Zudem der Dj meist auch kein Angehöriger oder enger Freund ist, sondern gebucht. Somit dürften auch geschlossene Gesellschaften Gemapflichtig sein, wenn diese nicht nur Familie oder Freunde umfasst. Aber wie will die Gema dies bitte kontrollieren??
Die Privatkopie darf so oder so im privaten Umfeld eingesetzt werden. Sobald dieses aber öffentlich nach Definition der Gema ist, müssten man sie anmelden und zahlen, wenn man sie zwecks Vorführung einsetzen will. Da greift der VR-Ö Tarif wieder. Plus das der normale GEMA-Anteil vom Veranstalter zu erbringen ist.
2.)
Jeder Kauf auf einem Onlineshop ist rechtlich erst einmal sauber. Jede Kopie von wo anders (z.B. Freunde), ist es eigentlich nicht. Bei dem Tarif interessiert die Gema aber nur, ob es eine Kopie ist oder nicht. Ob Du auch das Original je besessen hast, ist dabei leider völlig egal, da es hier nur um Vervielfältigungsrechte geht. Das ursprüngliche Original ist ja weiterhin irgendwo anders vorhanden. Allerdings sind eben genau für diese Szenarien Gebühren auf USB-Sticks, Festplatten und CD-Rohlinge gelegt wurden, an denen die Gema schon verdient. Etwas verwirrend und rechtlich seltsam ist das schon.
3.)
Theoretisch scheint dies machbar zu sein. Natürlich stellt sich da noch die Frage des eigenen Gewissens, aber so gesehen würde die Gema durchaus eine solche Mentalität fördern können. Denn ansonsten müssten der DJ auch noch den Beweis erbringen, wo das Original ist. Dies dürften den Aufwand aber dann endgültig sprengen.