Hat die Polizei ihm denn nicht gesagt, das es lediglich um die Aufklärung aufgrund einer Straftat ginge um Zutritt im Club zu haben oder drückte sich die Polizei nur um Vorlage des Dienstausweises??
Als "genießbarer Mensch" sollte man doch als Inhaber eines Clubs eigentlich imstande sein einerseits Streitigkeiten zwischen Gästen untereinander schlichten zu können, sowohl auch die Tätigkeit der Polizei deren Berufung wegen zu akzeptieren zur Aufklärung des Sachverhaltes. Wenn der Clubbetreiber Probleme hätte wird er ja sicherlich auch das Hausrecht der Wache in Anspruch nehmen dürfen und bei Aufforderung Personalausweis, Konzession oder Gewerbeschein vorlegen müssen.
Was anderes dann noch wenn Prügelknaben und Raufbolde unter den Gästen sind und annähernd was von sich halten,dann sollten diese auch ihre Fehler zugeben können und für ihr vergehen offen und ehrlich einstehen können.. zum streiten gehören ja mindestens zwei und denke nicht das der Clubbetreiber viel daran liegt Leute seine Gäste zu nennen, was anderen und Unschuldigen auf unmenschliche Weise Unleid zufügen.
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