Wer bei uns im Diary meine Fiktion zum Verbot von so genannten Killerspielen gelesen hat, oder wer auch ein wenig die Presse verfolgt hat, der wird wissen was Politiker wie Günter Beckstein von der CSU fordern. Verbot, Bestrafungen und Bevormundung. Das alles natürlich im Auftrag des Jugendschutzes, damit nicht noch mehr Schüler Amok laufen. Übrigens Sebastian Bosse der Amokläufer von Emstetten letztes Jahr, wie auch Robert Steinhäuser (Amoklauf in Erfurt 2002) waren beide Volljährig. Nach dem Amoklauf in Emstetten hattevon Seiten der Politiker wie auch Medien eine wahre Hexenjagd um das Thema Computerspiele begonnen. Nun wurde der angekündigte Gesetzesentwurf zum Verbot von gewalttätigen Computerspielen und auch Paintball (Gotcha) dem Bundesrat vorgelegt.
Ich denke, viele von Euch sind Zocker oder Gelegenheitsspieler wie ich auch. Viele von Euch werden im Besitz eines PC oder einer Konsole, wie der PS2 oder X-Box sein. Viele von Euch werden auch schon länger als mündiger und volljähriger Bürger Steuern zahlen. Es ist ein Thema was viele von Euch angeht, denn hier wird versucht mit Unkenntnis und stümperhafter Ausarbeitung im Namen des Jugenschutzes über ein Thema zu richten, was Leute wie Beckstein, Stoiber und Co. gar nicht richtig erfassen können.
Das macht sich auch in dem Entwurf sehr deutlich. Doch macht Euch selber ein Bild über besagten Gesetzentwurf, der alleine schon in seiner Ausarbeitung und Formulierung an gewissen Stellen total absurd ist. Gestern wurde dieser »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« vom Freistaat Bayern eingereicht. In einer der nächsten Bundesratssitzungen wird der Entwurf dann ausführlich behandelt werden. Geändert werden soll unter anderem §131a des Strafgesetzbuchs, der in der neuen Form folgendes beinhaltet:
»Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.«
Neben Computer- und Videospielen bezieht sich der Gesetzesentwurf auch auf Sportarten wie Paintball. In §118 heißt es:
»Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.«
Außerdem gibt es auch Änderungswünsche beim Verfahren mit Erziehungsberechtigten. War es früher der eigenen Entscheidung überlassen, welche Inhalte Eltern ihren Kindern zeigen dürfen, sieht der Entwurf folgendes vor:
»Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.«
Außerdem gibt es zudem umfassende Änderungsforderungen zur Arbeit der USK, die in den letzten Monaten auch aus den selben Reihen gut unter Beschuss geraten ist. Die USK ist, wie die FSK für Filme, für die Alterfreigabe bei Computer und Videospielen zuständig. Den vollständigen Entwurf findet Ihr auf der Webseite des Bundesrates als Acrobat Dokument unten in den Links.
Ich denke aber, dass die schon aufgeführten Stellen aufzeigen mit wie wenig Sachverstand und wenig durchdacht dieser Entwurf entwickelt wurde. Ich frage mich wirklich, ob nicht zu viele Politiker nicht mit einem veralteten Betriebssystem fahren. Schade das es für Leute wie Beckstein und Co. keinen Upgradefunktion gibt. Dann vielleicht doch lieber gleich „format c:“.
Ich persönlich glaube nicht, dass dieses Schwachsinnsdokument in dieser Form vom Bundesrat so umgesetzt wird. Dennoch habe ich meine Befürchtungen, denn alleine die letzten Monate haben, nicht nur bei diesem Thema gezeigt , wie viel Schwachsinn Politiker und Medien hier in diesem Land verzapfen dürfen. Es ist wirklich erschreckend geworden. Also hoffen wir, dass es nicht so weit kommt und in diesem Land Zensur und Bevormundung außen vor bleibt.
Eines weiß ich aber jetzt schon mit Sicherheit … ich weiß was ich nicht wählen werde.
In diesem Sinne ich geh jetzt erst mal ne runde Zocken., so lange ich noch darf.
Euer Grille