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Auf Grund eines zu hohen Spamaufkommens in den Kommentaren, wird jeder Kommentar vom Admin geprüft und freigegeben. Wir denken dies ist auch in Euerem Interesse, da Ihr sicher auch keinen Bock auf Werbung für gefälschte Gucci-Taschen, Potenzmitteln und anderen Dünnschiss habt.

Eure ToFa


   Mario
19.09.2011 - 19:14:50  

Du böser, böser Grille...^^ = lol
    

   Mathias
19.09.2011 - 19:42:38  

Interessant dabei, dass sich die Betreiber selbst nicht an geltendes Recht halten, denn das Impressum der Webseite (http://www.ibiza-loves-berlin.com/IMPRESSUM/index.html) widerspricht gleich in mehreren Punkten den geltenden Vorgaben des deutschen Telemediengesetzes. Gerne würde ich dabei auch sehen, wie die Einbehaltung geleisteter Kartenentgelte mit Verweis auf ein "nächstes Festival" einer rechtlichen Prüfung im Hinblick auf § 308 Ziffer 4 BGB standhalten würde. Dazu gibt es eindeutige Urteile z.B. vom Landgericht Hannover ( 12.4.1994 - 14 O 35/94 ), bestätigt vom OLG Celle (17.12.1994 - 13 U 78/94 ). Hätte ich eine Karte für das Festival gekauft, würde ich umgehend eine Rückerstattung des Kartenpreises in voller Höhe verlangen.
    

   aerok
19.09.2011 - 22:46:05  

Also ich bin eben recht baff! Das so was dabei raus kommt, ist schon recht derbe. Im Grunde wurde hier vlt nur die Wahrheit veröffentlicht. Ich weiss aus sicherer Quelle, noch mehr... doch um Ärger zu vermeiden, schreibe ich dazu, nichts mehr hier rein.
User Profil Homepage    

   aerok
19.09.2011 - 22:46:53  

@Mathias klasse!
User Profil Homepage    

   Chantal Meyers
28.09.2011 - 12:10:53  

Wir haben alle Tickets schon längst ausbezahlt. Es wurde kein einziges Entgelt eines Tickets einbehalten!!!!!
Euch allen noch einen schönen Tag!!!!!
    

   Chantal Meyers
28.09.2011 - 12:22:35  

Edit Admin:
Beitrag gelöscht da eine 1 zu 1 Kopie einer Mail.

Dazu das Landgericht Köln hat im Leitsatz des Urteils zum Aktenzeichen 28 O 178/06[14] entschieden:

Wird eine geschäftliche E-Mail, die nur für einen bestimmten Empfängerkreis bestimmt ist, ungefragt veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mail-Versenders dar.
    


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