Vor beinah genau 3 Jahren starb am 27. April 2011 der junge Brite John Lee Heath einen gewaltsamen Tod, durch die Attacken mehrere Türsteher des ehemaligen U60311. Am 11.09.2012 wurde nach einem zähen Prozess das Urteil gesprochen. Das Frankfurter Landgericht hatte damals zwei der angeklagten Türsteher wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu Haftstrafen zwischen fünf und zehneinhalb Jahren verurteilt. Ein damals 20 Jahre alter Disco-Angestellter erhielt aus dem gleichen Grund eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Der vierte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Prozess hatte damals fünf Monate gedauert und war vor allem für die Familie und Hinterbliebenen von John Lee Heath nur mit viel Anstrengung zu ertragen.
Nun wird der Prozess erneut aufgerollt und muss noch einmal stattfinden, da der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilungen der drei Männer wegen Totschlags kassierte und einen neuen Prozess forderte. In der Revisionsinstanz hielt lediglich die Bewährungsstrafe gegen den 34 Jahre alten vierten Angeklagten stand. In der Begründung des BGH hies im November 2013: "Die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hat, halten rechtlicher Überprüfung nicht stand."
Da der BGH einen vollständig neuen Prozess anordnete, muss die Frankfurter Strafkammer alle Zeugen zum wiederholten Male vernehmen. Ab heute Dienstag dem 18.03.2014 müssen sich die 22, 33 und 38 Jahre alten Männer deshalb ein zweites Mal verantworten. Für dieses Verfahren sind vorerst 33 Verhandlungstage bis Anfang Juli geplant.
Auf Grund eines zu hohen Spamaufkommens in den Kommentaren, wird jeder Kommentar vom Admin geprüft und freigegeben. Wir denken dies ist auch in Euerem Interesse, da Ihr sicher auch keinen Bock auf Werbung für gefälschte Gucci-Taschen, Potenzmitteln und anderen Dünnschiss habt.
Eure ToFa
Hendrik |
18.03.2014 - 09:25:19 |
|||
|
||||
Andrea |
18.03.2014 - 11:01:04 |
|||
|
Seiten (1): [1]