Gegen Richard Silver, "Erfinder" des "Electric Slide", hat die EFF gestern Klage eingereicht. Sein Vorgehen gegen Tänzer, die Videoaufnahmen der Choreografie ins Netz stellen, verstoße gegen die Redefreiheit, sein Copyrightanspruch gegen Fair Use-Richtlinien.
Unter Berufung auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) forderte Silver die Löschung eines Videos auf YouTube, in dem während eines Abschnitts von 10 Sekunden einige Fans versuchten, die Choreografie nachzutanzen.
Silver "erfand" den Tanz 1976 und meldete 2004 ein Copyright auf die Choreografie an. Sein Vorgehen gegen die Videoschnipsel begründete er damit, das "falsche" Nachtanzen seines Tanzes zu verhindern.
Die Behauptung, dass das Video gegen Silvers Copyright verstoße, sei laut EFF "...absurd und ein klassisches Beispiel für den Missbrauch des DMCA, der die Redefreiheit einschränkt. Selbst wenn Silver ein Copyright auf den Tanz beanspruchen kann - was überhaupt nicht klar ist - haben wir es hier mit Fair Use und keinem Verstoß zu tun."
Die Bürgerrechtler der EFF fordern eine richterliche Entscheidung, dass mit dem Video gegen kein Copyright verstoßen wird und dass Silver seine unbegründeten Ansprüche zurückzieht.
Die EFF setzt sich seit fast siebzehn Jahren für Bürgerrechte und Freiheit in der digitalen Welt ein. Dass im Kampf für Rede- und Meinungsfreiheit im Netz einmal Klage wegen copyrightgeschützter Tanzschritte im Internet erhoben werden muss, hatten sich die Aktivisten 1990 wohl kaum denken können.