Der Nichtraucherschutz in Deutschland verbessert sich. Nach den Regelungen des Bundes in seinem Zuständigkeitsbereich wollen die Ministerpräsidenten der Länder nun nachlegen. Damit bekräftigten sie einen Beschluß der Länder-Gesundheitministerkonferenz vom 23. Februar.
Die Ministerpräsidenten einigten sich darauf, dass Rauchen in der Gastronomie grundsätzlich untersagt werden soll. Ausnahmen werden nur gestattet, wenn es einen abgetrennten Raum für Raucher gibt. Das betrifft Kneipen und Bierlokale. In einer hohen Zahl von gastronomischen Einrichtungen wird der Tabakkonsum generell untersagt sein. Ein umfassender Nichtraucherschutz ab Januar 2008 rückt damit in greifbare Nähe.
In den kommenden sechs Monaten werden die Länderparlamente sich intensiv mit dem Thema befassen. Einige Bundesländer werden schon in den nächsten Tagen gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz auf den Weg bringen.
Für Diskotheken, öffentliche Verkehrsmittel und Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Behörden und Altersheime sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt künftig ein striktes Rauchverbot.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten sich am 23. Februar auf ein weit reichendes Rauchverbot geeinigt. Gaststätten und Diskotheken sollen grundsätzlich rauchfrei werden. Rauchen soll nur in abgetrennten Räumen möglich sein. Das Rauchverbot gilt auch für Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos und Museen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuvor an die Länder appelliert, für einen umfassenden Nichtraucherschutz zu sorgen. Die Kanzlerin halte "einen möglichst weitgehenden Nichtraucherschutz für erstrebenswert", erklärte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Vortag. Merkel respektiere zugleich die Zuständigkeit der Länder.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte: "Wenn man den Föderalismus will, muss man auch mit verschiedenen Regelungen in verschiedenen Bundesländern leben. Das ist eben die viel beschworene Vielfalt in der Einheit."
Regelungen des Bundes
Bereits am 28. Februar hatte das Bundeskabinett beschlossen: In den Behörden des Bundes und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wird noch in diesem Herbst ein Rauchverbot in Kraft treten. Damit stärkt die Bundesregierung den Nichtraucherschutz dort, wo sie zuständig ist. Außerdem werden Zigaretten bald nur noch an Erwachsene verkauft.
Das Gesetz soll am 1. September 2007 in Kraft treten, die vorgesehenen Änderungen im Jugendschutz am 1. Juli 2009.
Rauchen wird verboten:
* In allen Einrichtungen des Bundes: Dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen. Insgesamt handelt es sich um etwa 500 Behörden.
* Im Personenverkehr: Öffentliche Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße. Taxis gehören auch dazu.
* In Bahnhöfen.
Sofern es die räumlichen Verhältnisse erlauben, können gesonderte Räume für Raucherinnen und Raucher eingerichtet werden.
Die Arbeitsstättenverordnung wird durch folgenden Satz erweitert: "Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen."
Zigaretten nur für Erwachsene
Tabakprodukte werden in Zukunft nicht mehr an 16-Jährige, sondern nur noch an über 18-Jährige verkauft. Kindern und Jugendlichen ist in der Öffentlichkeit das Rauchen verboten.
Zigarettenautomaten müssen deshalb noch einmal umgerüstet werden. Den Automatenherstellern wird dafür eine Übergangsfrist von 22 Monaten eingeräumt.